Finanzielle Unterstützung

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unterstützt Opfer von Straftaten und deren Angehörige auch finanziell z. B. durch unbürokratische Soforthilfen, Finanzierungshilfen bei Angeboten zur psychischen Stabilisierung, wie Traumatherapie oder Traumafachberatung oder Maßnahmen und Vorrichtungen zum persönlichen Schutz.

Darüber hinaus soll möglichst ein Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden erwirkt werden.

Über diese Hilfen entscheiden die jeweiligen Regionalvorstände, die sich aus der Justiz und anderen Opferschutzeinrichtungen zusammensetzen. Sie prüfen den Straftatzusammenhang, die Subsidiarität, die Bedürftigkeit.

Finanzielle Hilfen können nicht anonym erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht insofern nicht. Fragen Sie die Opferhelferinnen und Opferhelfer vor Ort.