Psychosoziale Beratung

Wer erstmals Opfer einer Straftat wird, kommt in der Regel zum ersten Mal als Geschädigter mit Polizei und Justiz in Kontakt. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, benötigt man vielfältige Informationen zur Orientierung. Diese Informationen vermitteln wir.

Die Beratungsgespräche finden regelmäßig in unseren Opferhilfebüros statt. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen zu lernen und das Anliegen in geschützter Atmosphäre zu schildern. Aber auch Hausbesuche oder Beratungen an neutralen Orten sind grundsätzlich möglich.

Häufig können bereits in den Erstgesprächen einzelne Anliegen geklärt werden. Oftmals kommt es anschließend noch zu weiterführenden Beratungen und Unterstützungen.Bei Bedarf findet eine Vermittlung an andere Beratungseinrichtungen oder Institutionen statt.

Inhalte der Beratung sind häufig:

  • Vermittlung von allgemeinen Informationen zu Verfahrensabläufen,
  • Vermittlung von Informationen zu materiellen Schädigungsfolgen,
  • Vermittlung von Informationen zu körperlichen und seelischen Schädigungsfolgen.

Die Ziele der Beratung sind

  • Linderung und Vermeidung von Ängsten,
  • die Stabilisierung in einer unübersichtlichen Situation,
  • die Anerkennung der Straftatfolgen,
  • die nachhaltige Minderung finanzieller Folgen,
  • der Ausgleich materieller Schäden,
  • die kurzfristige Sicherung der finanziellen Situation, sowie
  • die Sicherung der Ansprüche auf staatliche Hilfeleistungen.

a) Allgemeiner Informations- und Beratungsbedarf

  • Ablauf eines Strafverfahrens und die rechtliche Stellung von Opfern im Strafverfahren
  • Anwaltliche Vertretung (Nebenklage) und Kosten des Verfahrens
  • Aufzeigen von Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes Informationen zum Angebot einer Zeugenbegleitung oder psychosozialen Prozessbegleitung
  • Informationen zum Haftverlauf (wie z.B. Vollzugslockerung oder Stand der Entlassungsvorbereitung des Täters
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur außergerichtlicher konfliktschlichtender Maßnahmen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Mediation

b) Informationen zu materiellen Schädigungsfolgen

  • Vermittlung finanzieller Hilfe aus dem regionalen Opferhilfefonds
  • Hinweis auf finanzielle und / oder materielle Hilfen anderer Institutionen
  • Hinweis auf staatliche Transferleistungen
  • Hinweis auf Beratungsleistungen anderer Hilfeanbieter, z. B. Arbeitsloseninitiativen, Sozialverband Deutschland (SoVD)
  • Informationen über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Informationen zur Vollstreckung von finanziellen Forderungen auch während der Strafhaft

c) Informationen zu körperlichen und seelischen Schädigungsfolgen

  • Informationen über reaktive psychische Belastungs- und Verhaltensmuster in Folge der Einwirkung von Gewalt / der Straftat
  • Information über und Benennung von medizinischen und therapeutischen Angeboten im Bereich der ambulanten, stationären und / oder rehabilitativen Versorgung
  • Vermittlung finanzieller Hilfe für psychotherapeutische Maßnahmen aus dem regionalen Opferhilfefonds