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Häufig gestellte Fragen

1. Wie finde ich das für mich zuständige Opferhilfebüro?

Ganz Niedersachsen ist in 11 Landgerichtsbezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk befindet sich ein Opferhilfebüro. Auf dieser Karte können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl das für Sie zuständige Opferhilfebüro finden.

Sie können aber auch in jedem Büro anrufen, gerne suchen wir für Sie das zuständige Opferhilfebüro heraus.

2. Unter welchen Voraussetzungen können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und in Niedersachsen wohnen, können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland wohnen, die Straftat jedoch in Niedersachsen geschehen ist, können Sie sich ebenso an uns wenden.

3. Ist eine Strafanzeige erforderlich?

Grundsätzlich nein. Wir wissen, dass aus der Straftat resultierend Situationen und psychische Belastungen für Betroffene entstehen können, die die Erstattung einer Strafanzeige zunächst unmöglich erscheinen lassen. Dies relativiert sich häufig im Verarbeitungsprozess. Wir knüpfen daher unsere Hilfen nicht an die Erstattung einer Strafanzeige, wenn Sie uns glaubhaft vermitteln können, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind.

4. Wenn ich mich an Sie wende, muss ich Kosten oder Gebühren zahlen?

Nein. Unser Angebot ist für Sie kostenfrei. Wir helfen unentgeltlich, unbürokratisch und schnell.

5. Muss ich zum ersten Gespräch besondere Unterlagen mitbringen?

Nein. Im ersten Beratungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in einem geschützten Rahmen und einer vertrauensvollen Atmosphäre zunächst einfach nur einmal zu schildern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützungsmaßnahmen für Sie in Betracht kommen und ob hierzu Unterlagen bei uns eingereicht werden müssen.

6. Beraten Sie nur Menschen, die eine Strafanzeige/Strafantrag gestellt haben?

Nein. Sie können sich auch ohne Erstattung einer Anzeige vertrauensvoll an uns wenden. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir wissen, dass aus der Straftat resultierend Situationen und psychische Belastungen für Betroffene entstehen können, die die Erstattung einer Strafanzeige zunächst unmöglich erscheinen lassen. Dies relativiert sich häufig im Verarbeitungsprozess.

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