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Geschäftsführung der „Stiftung Opferhilfe Niedersachsen“

Die Geschäftsführung der "Stiftung Opferhilfe Niedersachsen" ist bei dem Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelt. Der Leiter des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) bei dem Oberlandesgericht Oldenburg Jörg Sprenger führt die laufenden Geschäfte der Stiftungsverwaltung und ist in seiner Funktion als Geschäftsführer insoweit auch zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Stiftung berechtigt.

Aufgabe der Geschäftsführung ist es, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Der folgende Katalog soll einen Überblick über die einzelnen Obliegenheiten der Geschäftsführung geben:

Die Geschäftsführung

  • verwaltet die Mittel der Dachstiftung und überprüft regelmäßig die finanzielle Ausstattung der regionalen Fonds, um sicherzustellen, dass der Stiftungszweck nicht gefährdet ist. Die Buchführung der Dachstiftung und der regionalen Fonds wird hier erledigt.
  • erstellt eine Gesamtjahresabrechnung nebst einer Vermögensübersicht der Dachstiftung und der regionalen Fonds.
  • bereitet die Entscheidungen des Stiftungsvorstands über die Zuwendungen an Maßnahmen, Projekte oder Einrichtungen der Opferhilfe und für die wissenschaftliche Begleitung der Stiftung (Förderung der Opferhilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe) vor und setzt sie um. Ihr obliegt auch die Überwachung der Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Prüfung, ob die Verwendung den festgelegten Anforderungen entspricht.
  • ist zuständig für die Organisation und Sicherstellung des Betriebes der Opferhilfebüros ggf. in Abstimmung mit Kooperationspartnern.
  • ist gegenüber den Opferhelferinnen und Opferhelfern weisungsbefugt. Das beinhaltet das Fertigen von Beurteilungen oder Zeugnissen und die Entscheidung u.a. über Urlaub und Sonderurlaub, Mehrzeitausgleich und Dienstreisen sowie die Teilnahme an Supervisionen und Fortbildungen.
  • führt in regelmäßigen Abständen Geschäftsprüfungen bei den Opferhelferinnen und Opferhelfern durch und prüft deren Geldverwaltung.
  • richtet Dienstbesprechungen und Veranstaltungen aus.
  • organisiert Fort- und Weiterbildungen für die Opferhelferinnen und Opferhelfer und für die regionalen Vorstände.
  • führt eine zentrale Liste aller Hilfeempfänger, um der missbräuchlichen Verwendung von Finanzhilfe vorzubeugen.

Die Tätigkeit des Geschäftsführers ist durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Stiftungsvorstand, den Vorständen der regionalen Opferhilfefonds und den Opferhelferinnen und Opferhelfern geprägt.

Die Kosten für die Geschäftsführung der Stiftung trägt das Oberlandesgericht Oldenburg. Es leistet damit einen Beitrag zum Opferschutz und dies unabhängig von der rechtlichen Behandlung der Täter.

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Oberlandesgericht Oldenburg
Geschäftsführung
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
Tel: 0441/220-1111
Fax: 0441/220-1211

info@Opferhilfe.Niedersachsen.de